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Urheberrechtsverstöße: EuGH gestattet Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich
IP-Adressen zur Urheberrechtsdurchsetzung auf Vorrat zu speichern, ist zulässig, wenn Schutzbedingu... mehr ... 30. April 2024
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Ob ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung wegen einer Straftat oder Ordnungswidri... mehr ... 28. April 2024
Stromverbraucher sollen beim teuren Netzausbau entlastet werden – jedenfalls wenn es nach der Idee... mehr ... 26. April 2024
Der CDU-Abgeordnete Heilmann schaltet wegen der Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes das Verfassungs... mehr ... 24. April 2024
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Anwälte & Steuerberater - Domgans Banniza Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gesetzlich und berufsrechtlich für die Rechts-
anwaltsgesellschaft zulässigen Tätigkeiten gemäß §§
59 c Abs. 1, 3 Abs. 1 BRAO.
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zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2022
1. Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuer-
beratungsgesellschaften gesetzlich und berufs-
rechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. §
57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz.
2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters
nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche
Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie
z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausge-
schlossen.
3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( § 34 StBerG).
Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater
sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Steuerberater für Mittelstand in Stuttgart, Fellbach, Metzingen, Backnang, Holzmaden, Filderstadt, Pleidelsheim, Singen,Konstanz,Sersheim,Neuenstein,Schorndorf, Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs.3 StBerG, insbesondere Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen, Beratung auf diesen Gebieten, Wirtschaftsberatung, Übernahme von Buchführungsarbeiten, Beratung und Vertretung der Auftraggeber in Steuersachen und sonstige Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet des Rechnungswesen und der wirtschaftlichen Organisation sowie Ausübung von treuhänderischen Verwaltungs- aufgaben. mehr ... zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2022
Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Absatz 3 StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2022
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; im
Rahmen des beurfsrechtlich zulässigen, insbesondere
und unter Beachtung der allgemeinen Berufspflichten
sowie der ergänzenden Standesrichtlinien ist die
Gesellschaft auch berechtigt, treuhänderische und
andere vereinbarte Tätigkeiten auszuüben.
Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten ist
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Rechtsanwälte unserer Rostocker Kanzlei zeichnen sich durch besondere Erfahrungen auf Gebieten des Wirtschaftsrechts aus. Wir sind Fachanwälte für Baurecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht., Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
(na), Die Steuerberatung und die Erbringung von
Buchführungsarbeiten; ferner sämtliche Tätigkeiten,
die in Einklang mit den jeweils geltenden
gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften für
Steuerberater bzw. Steuerberatungsgesellschaften
stehen.
Ferner Prüfungs- und Treuhandtätigkeiten, die
gesetzlich und berufsrechtlich für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zulässig sind,
insbesondere Prüfung von Jahresabschlüssen sowie
sonstige Vermögens- und Ertragsberechnungen jeder
Art.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gegenstand sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022